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27.12.2017

Freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben – Lohnt sich das?

Muss jeder, der einmal eine Einkommensteuererklärung abgegeben hat, ohne vom Finanzamt dazu aufgefordert worden zu sein, immer eine abgeben?

„Ich habe das Gefühl, ich kriege etwas wieder, aber traue mich nicht eine Steuererklärung abzugeben, weil ich dann ja beim Finanzamt auf der Liste stehe und jedes Jahr eine abgeben muss!“

Diese Auffassung höre ich häufiger von Arbeitnehmern, die vom Finanzamt nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert werden. Aber muss man immer eine Steuererklärung abgeben, wenn man einmal damit angefangen hat? Oder kann man es drauf ankommen lassen?

Die Abgabepflicht von Steuererklärungen ist gesetzlich geregelt. Arbeitnehmer müssen nur eine Steuererklärung abgeben, wenn sie

Wenn dies nicht zutrifft, ist die Einkommensteuer mit der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer abgegolten. Auf Antrag kann solch ein Arbeitnehmer aber trotzdem vom Finanzamt prüfen lassen, ob er etwas zurück erhält. Dieser Antrag ist durch Abgabe der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt zu stellen.

Die Bearbeitung einer Steuererklärung durch das Finanzamt heißt „Veranlagung“. Man unterscheidet Pflicht- und Antragsveranlagung. Umgangssprachlich wird die Antragsveranlagung auch Lohnsteuerjahresausgleich genannt.

Nach Bearbeitung der Steuererklärung erstellt das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid. Sollte daraus nur eine sehr geringe Einkommensteuererstattung ergeben, die den Aufwand nicht lohnt, kann im nächsten Jahr wieder keine Steuererklärung abgegeben werden, weil keine Pflicht zur Abgabe vorliegt.

Wenn sich sogar eine Nachzahlung ergibt und tatsächlich keine Abgabepflicht vorliegt, kann der Antrag auf Veranlagung innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides zurückgenommen werden, dann erhält das Finanzamt auch kein Geld. Das muss man aber wissen, das Finanzamt weist von sich aus nicht darauf hin. Solche Fälle kommen tatsächlich vor.

Man kann also eigentlich nichts verlieren, nur ein paar Nerven beim Ausfüllen der Formulare. Gerade bei Riesterverträgen oder hohen Handwerkerrechnungen für das eigene Haus oder die Mietwohnung lohnt sich häufig die Abgabe einer Steuererklärung.

Die Verjährung beträgt übrigens 4 Jahre, das heißt im Jahr 2018 kann noch das Jahr 2014 abgegeben werden.

Bei Fragen dazu sprechen Sie mich gern an.

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